Strafbefehl
31.7.2026
Der Artikel erklärt, was ein Strafbefehl ist, auf welchen gesetzlichen Grundlagen das Strafbefehlsverfahren beruht, unter welchen Voraussetzungen ein Strafbefehl erlassen werden kann und welche rechtlichen Folgen damit verbunden sind. Außerdem werden die möglichen Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl, insbesondere der Einspruch und die dabei geltende Frist, dargestellt.
Ein Strafbefehl ist eine besondere Form der gerichtlichen Entscheidung im Strafverfahren. Er ermöglicht es, eine strafrechtliche Sanktion zu verhängen, ohne dass zuvor eine Hauptverhandlung vor dem Gericht stattfindet. Das Strafbefehlsverfahren soll das Strafverfahren vereinfachen und beschleunigen, wenn der Sachverhalt ausreichend geklärt ist und eine mündliche Hauptverhandlung nicht zwingend erforderlich erscheint.
Was ist ein Strafbefehl?
Mit einem Strafbefehl kann das Gericht eine beschuldigte Person wegen einer Straftat verurteilen, ohne zunächst eine Hauptverhandlung durchzuführen. Der Strafbefehl enthält insbesondere den Tatvorwurf und die konkrete Rechtsfolge, zum Beispiel eine Geldstrafe oder – unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen – eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Wichtig ist: Ein Strafbefehl ist keine bloße Zahlungsaufforderung. Er ist eine gerichtliche Entscheidung und kann nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig werden. Deshalb sollte ein Strafbefehl immer sorgfältig geprüft werden.
Wo ist der Strafbefehl geregelt?
Das Strafbefehlsverfahren ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Die zentralen Vorschriften finden sich in den §§ 407 ff. StPO.
Das Verfahren beginnt grundsätzlich damit, dass die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Das Gericht prüft anschließend, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass vorliegen.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Strafbefehl?
Ein Strafbefehl kommt insbesondere in Betracht, wenn der Sachverhalt nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ausreichend geklärt ist und eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung möglich erscheint. Das Gericht muss den Erlass des Strafbefehls prüfen und kann den Antrag der Staatsanwaltschaft ablehnen oder eine Hauptverhandlung ansetzen.
Das Strafbefehlsverfahren ist nur für bestimmte Rechtsfolgen zulässig. Dazu gehören insbesondere Geldstrafen. Eine Freiheitsstrafe ist nur bis zu einem Jahr und auch nur dann möglich, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird und wenn der Angeschuldigte einen Strafverteidiger hat.
Welche Rechtsmittel gibt es gegen einen Strafbefehl?
Gegen einen Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit der Zustellung des Strafbefehls. Der Einspruch muss rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingehen. Er kann grundsätzlich ohne Begründung eingelegt werden. Nach einem wirksamen Einspruch kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung. Dort wird der Tatvorwurf erneut geprüft.
Der Einspruch kann sich auch nur gegen bestimmte Teile des Strafbefehls, wie zum Beispiel gegen die Rechtsfolge, richten. So wird nicht selten ein Einspruch eingelegt, dieser aber auf die Höhe der Tagessätze beschränkt.
Wird innerhalb der zweiwöchigen Frist kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Eine spätere Anfechtung ist dann nur noch unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Fazit
Durch einen Strafbefehl kann ein Strafverfahren ohne vorherige Hauptverhandlung beendet werden und insbesondere eine Geldstrafe festgesetzt werden. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 407 ff. StPO. Wer einen Strafbefehl erhält, sollte die Entscheidung und insbesondere die zweiwöchige Einspruchsfrist sorgfältig prüfen. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.