Geschäftsführer und Vorstände müssen tagtäglich Entscheidungen unter Unsicherheit treffen. Diese können sich als wirtschaftlich nachteilig erweisen. Nicht jede wirtschaftlich nachteilige Entscheidung ist jedoch automatisch eine Pflichtverletzung – und nicht jede Pflichtverletzung zwingend eine Straftat.
Gerade beim Vorwurf der Untreue stellt sich die Frage, ob eine unternehmerische Entscheidung zu einem strafrechtlich relevanten Vermögensnachteil geführt und der Entscheidungsträger seine Pflichten verletzt hat. Von Bedeutung sind dabei die damalige Informationslage, wirtschaftliche Prognosen, interne Entscheidungsprozesse, Zuständigkeiten und Handlungsspielräume.
Rechtsanwalt Hermanussen betrachtet den konkreten Tatvorwurf deshalb nicht isoliert, sondern ordnet ihn in den tatsächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang ein.