Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungsverfahren erfordern eine frühzeitige und konsequente Verteidigung, die den strafrechtlichen Vorwurf und die tatsächlichen wirtschaftlichen Zusammenhänge gleichermaßen berücksichtigt.

Was ist Wirtschaftsstrafrecht?

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit oder der beruflichen und unternehmerischen Verantwortung von Entscheidungsträgern stehen. Betroffen sein können insbesondere Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände, Angestellte und andere Personen mit besonderen Vermögens- oder Verantwortungspositionen.

Strafverteidigung für Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände

Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungsverfahren stellen Betroffene häufig vor besondere Herausforderungen. Selbst bei einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens kann das einmal eingeleitete Strafverfahren erhebliche Auswirkungen auf die Reputation und damit auf die berufliche und persönliche Zukunft der betroffenen Personen haben.

Deshalb ist eine möglichst frühzeitige und konsequente Auseinandersetzung mit dem strafrechtlichen Vorwurf notwendig. Rechtsanwalt Hermanussen verfolgt diesen Ansatz als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht und berät und verteidigt in diesem Bereich in Hamburg und bundesweit, auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen wirtschaftlichen Zusammenhänge. Denn eine unternehmerische Entscheidung lässt sich häufig nicht sinnvoll beurteilen, ohne zu verstehen, unter welchen wirtschaftlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen sie getroffen wurde.

Wenn Entscheidungen zum Gegenstand eines Strafverfahrens werden

Geschäftsführer und Vorstände müssen tagtäglich Entscheidungen unter Unsicherheit treffen. Diese können sich als wirtschaftlich nachteilig erweisen. Nicht jede wirtschaftlich nachteilige Entscheidung ist jedoch automatisch eine Pflichtverletzung – und nicht jede Pflichtverletzung zwingend eine Straftat.

Gerade beim Vorwurf der Untreue stellt sich die Frage, ob eine unternehmerische Entscheidung zu einem strafrechtlich relevanten Vermögensnachteil geführt und der Entscheidungsträger seine Pflichten verletzt hat. Von Bedeutung sind dabei die damalige Informationslage, wirtschaftliche Prognosen, interne Entscheidungsprozesse, Zuständigkeiten und Handlungsspielräume.

Rechtsanwalt Hermanussen betrachtet den konkreten Tatvorwurf deshalb nicht isoliert, sondern ordnet ihn in den tatsächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang ein.

Typische Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht

Untreue

Der Vorwurf der Untreue richtet sich häufig gegen Geschäftsführer, Vorstände oder andere Personen mit Vermögensbetreuungspflichten. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen nach der konkreten Pflichtverletzung und einem dadurch verursachten Vermögensnachteil.

Betrug

Betrugsvorwürfe sind oft komplex. Selbst wenn eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung nachgewiesen werden kann, stellt sich häufig die Frage, ob dieser Irrtum tatsächlich durch eine vorsätzliche Täuschung des Beschuldigten hervorgerufen wurde. Derartige Vorwürfe treten nicht selten auch im Rahmen zivilrechtlicher Auseinandersetzungen auf. Die Abgrenzung zwischen einer vertraglichen Aufklärungspflichtverletzung und einer strafbaren Täuschung ist dabei nicht immer eindeutig.

Insolvenzstrafrecht

Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, können für Geschäftsführer erhebliche persönliche Risiken entstehen. Besonders relevant ist der Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Entscheidend sind die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die Frage, ob und wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist.

Korruption

Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr können einzelne Mitarbeiter ebenso wie Führungskräfte und Unternehmen betreffen. Neben der strafrechtlichen Bewertung spielen häufig interne Compliance-Strukturen und Verantwortlichkeiten eine wichtige Rolle.

Steuerstrafrecht

Steuerstrafrechtliche Ermittlungen können eng mit wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten verbunden sein. Neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit können erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Folgen entstehen.

Weitere Vorwürfe

Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören außerdem unter anderem Geldwäsche, Subventionsbetrug, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie weitere Straftaten mit wirtschaftlichem Bezug.

Wirtschaftsstrafrecht für Geschäftsführer und Vorstände

Wann wird aus unternehmerischer Verantwortung persönliche strafrechtliche Verantwortung?

Die Antwort hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Von Bedeutung sind insbesondere die konkrete Aufgaben- und Verantwortungsverteilung, die Informationsgrundlage der Entscheidung, interne Kontrollmechanismen und die tatsächlich bestehenden Handlungsmöglichkeiten.

Das gilt auch in Krisensituationen. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, müssen Geschäftsführer unter erheblichem Zeitdruck Entscheidungen treffen, die später von der Staatsanwaltschaft aus einer anderen Perspektive beurteilt werden. Gute Verteidigung rekonstruiert die Situation aus der Perspektive des damaligen Entscheidungsträgers.

Durchsuchung im Unternehmen – was tun?

Eine Durchsuchung durch Staatsanwaltschaft und Polizei ist häufig der erste unmittelbar sichtbare Schritt eines Wirtschaftsstrafverfahrens. Geschäftsräume, Privatwohnungen und Fahrzeuge können durchsucht sowie Unterlagen und elektronische Geräte sichergestellt oder beschlagnahmt werden.

Es sollte nicht vorschnell zur Sache ausgesagt werden. Gleichzeitig gilt es, die Rechte des Unternehmens und der Betroffenen zu wahren und die Maßnahmen rechtlich zu begleiten. Rechtsanwalt Hermanussen unterstützt bei Durchsuchungen in Hamburg und bundesweit.

Frühzeitige Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt. Die Staatsanwaltschaft sammelt Beweise, vernimmt Zeugen und wertet häufig große Mengen an Geschäftsunterlagen und digitalen Daten aus.

Ein wesentlicher Schritt ist regelmäßig die Akteneinsicht. Erst wenn bekannt ist, auf welche Tatsachen und Beweismittel sich der Tatverdacht stützt, kann die Verteidigung die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen zuverlässig beurteilen.

Ermittlungen gegen Unternehmen und Geschäftsführer

Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen können mehrere Ebenen gleichzeitig betreffen. Neben der persönlichen Strafbarkeit eines Geschäftsführers oder Vorstands können auch das Unternehmen und weitere Mitarbeiter betroffen sein. Dabei können unterschiedliche Interessen entstehen.

Eine Verteidigungsstrategie muss diese Interessen berücksichtigen und vermeiden, dass unüberlegt Informationen weitergegeben werden, die später gegen einzelne Personen verwendet werden können. Deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Klärung der jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten besonders wichtig.

Was tun, wenn gegen Sie ermittelt wird?

  • Keine unüberlegten Angaben zur Sache machen.
  • Die frühzeitige Mandatierung eines Strafverteidigers prüfen.
  • Durch den Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen lassen.
  • Die tatsächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge aufarbeiten und gegebenenfalls entlastende Beweise sichern.

Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall und vom Stand des Ermittlungsverfahrens ab.

Fragen zum Wirtschaftsstrafverfahren

Ein Wirtschaftsstrafverfahren beginnt regelmäßig mit einem Ermittlungsverfahren. Die Ermittlungsbehörden prüfen den zugrunde liegenden Tatverdacht und sichern Beweismittel, beispielsweise durch Vernehmungen, Durchsuchungen oder die Auswertung von Geschäftsunterlagen und digitalen Daten. Nach Akteneinsicht kann die Verteidigung die Beweislage prüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Je nach Ergebnis der Ermittlungen kann das Verfahren eingestellt werden, zu einem Strafbefehl führen oder mit einer Anklage und anschließenden Hauptverhandlung fortgesetzt werden.

Sie sind mit einem wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert?

Rechtsanwalt Hermanussen berät und verteidigt Geschäftsführer, Vorstände, Unternehmer und andere Entscheidungsträger im Ermittlungsverfahren und im weiteren Strafverfahren in Hamburg und bundesweit. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf.

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